Nutzung mobiler Endgeräte

Zusatz zur Hausordnung Klassen 5-9

Regeln:

(1) VOR Betreten des Schulgeländes ist das mobile Endgerät ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Tasche zu verwahren und bleibt dort während des Aufenthalts im Schul-GELÄNDE (Bereich ab Zaun: Schulhof, Gebäude, Cafeteria, …). Dies gilt auch für Unterrichtsgänge, Wege zum Sportunterricht bis Kl. 6 und Kinderbibeltage Kl. 6. Im Landschulheim Kl. 5 ist kein Handy zulässig. Bei Klassenfahrten kann die Nutzung nach pädagogischem Ermessen eingeschränkt werden.

(2) Während des Unterrichts befindet sich das Handy in der Schultasche (oder ist im Ermessen des Fachlehrers auf dem Lehrertisch abzulegen). Während einer Leistungsüberprüfung sind auch Smartwatches in der Schultasche.

(3) Die Nutzung des mobilen Endgeräts ist möglich, wenn
a. im Rahmen des Unterrichts durch den Fachlehrer ausdrücklich gestattet
b. im dringenden Notfall von einem Lehrer eine Erlaubnis eingeholt wurde
Bei schulischen Veranstaltungen im MLG ist die Verwendung eines mobilen Endgerätes nur nach (schriftlichem) Antrag gestattet.

Bei Verstößen ergeben sich stufenweise folgende Konsequenzen:
1. Mündliche Ermahnung, Information an die Eltern
2. Schriftliche Ermahnung durch Klassenleiter (aktenkundig)
3. Schriftliche Ermahnung durch Schulleiter (aktenkundig)
4. Einzug (1) des mobilen Endgerätes bis Ende des Folgeschultages (ca. 13:10 Uhr)
5. Tägliche Abgabe des Handys im Sekretariat für ca. einen Monat & ggf. weiterführende individuelle pädagogische Maßnahmen

In besonderen Härtefällen kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden, und es können in Abstimmung mit der Schulleitung weitere Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen folgen.
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(1) nach §51 Abs.6 Thüringer Schulgesetz

Zusatz zur Hausordnung Klassen 10-12

Regeln:

(1) VOR BetretendesSchulgeländesistdasmobileEndgerätausgeschaltetoderimFlugmodusin der Tasche zu verwahren. Von Schülern der Klassen 10-12 darf es ausschließlich im Unterrichtsraum genutzt werden, auch in den Pausen. In allen anderen Bereichen des Schulgeländes (Bereich ab Zaun, Schulhof, alte Aula, Flure, Toiletten, Cafeteria ...) darf es nicht verwendet werden.

(2) Die Nutzung des mobilen Endgeräts außerhalb des Unterrichtsraums ist im dringenden Notfall möglich, wenn von einem Lehrer eine Erlaubnis eingeholt wurde.

(3) Bei schulischen Veranstaltungen im MLG ist die Verwendung eines mobilen Endgerätes nur nach (schriftlichem) Antrag gestattet.

(4) Für den UNTERRICHT gilt...
(a) Eine Nutzung von SMARTPHONES/ Smartwatches ist nur mit Lehrer-Erlaubnis gestattet.
(b) Die Nutzung des TABLETs obliegt folgenden Regeln:
I. Vor dem noch abgeschlossenen Unterrichtsraum darf es zum Lernen verwendet werden (= einzige Ausnahme zu (1))
II. Das Tablet wird nur zur Unterrichtszwecken eingesetzt. Bei nachweislich wiederholter Verwendung zu Ablenkungszwecken, erfolgt eine Mitteilung an den Klassenlehrer; dieser informiert die Eltern.
III. Es herrscht aus lerntheoretischen und didaktischen Gründen eine Mitschreibepflicht.
IV. Abfotografieren von Tafelbildern/Folien ist nicht erlaubt.
V. Bei längeren Unterrichtsgesprächen mit der Klasse ist das Tablet geschlossen, sofern keine Mitschriften erforderlich sind.
VI. Bei groben Unterrichtsstörungen erfolgt ein Gespräch mit Eltern und Schülern. Bei Verstößen gegen Regeln (1) –(3) ergeben sich stufenweise folgende Konsequenzen:
1. Mündliche Ermahnung, Information an die Eltern
2. Schriftliche Ermahnung durch Klassenleiter (aktenkundiger Vermerk)
3. Schriftliche Ermahnung durch Schulleiter (aktenkundiger Vermerk)
4. Einzug (1) des Handys bis Ende des Folgeschultages (ca. 13:10 Uhr)
5. Tägliche Abgabe des Handys im Sekretariat für ca. einen Monat & ggf. weiterführende individuelle pädagogische Maßnahmen

In besonderen Härtefällen kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden, und es können in Abstimmung mit der Schulleitung weitere Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen folgen.
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(1) nach §51 Abs.6 Thüringer Schulgesetz